Kraftfahrtversicherung

Von Ralf Johannsen
Bruck / Möller / Johannsen, Versicherungsvertragsgesetz Walter de Gruyter & Co, Berlin 1983 und 1993, 8. Aufl., Bd. 8, S.1268, Leinen
Dieser Kommentar wird ein wichtiger Ordnungsfaktor bleiben, auch wenn das Bundesaufsichtsamt künftig nicht mehr den bisherigen Einfluss haben wird.
- Dr. Werner Asmus, Köln

Auch im Bereich der Kraftfahrtversicherung zieht der EG- Binnenmarkt eine Liberalisierung und Deregulierung nach sich. Infolgedessen sind zahlreiche Unsicherheiten im Bedingungs- und Tarifbereich zu erwarten. Eine Veröffentlichung sorgt für Abhilfe:

Kraftfahrt: neuer Kommentar zum VVG

Gerade rechtzeitig ist dieses Monumen talwerk vollendet, das wir Dr. Johannsen, Rechtsanwalt und Schüler des Professors Dr. Hans Möller, zu verdanken haben. Dieser Kommentar wird ein wichtiger Ordnungsfaktor bleiben, auch wenn das Bundesaufsichtsamt künftig nicht mehr den bisherigen Einfluß haben wird.

Neuregelung in Europa

Der Autor hat sich nicht nur mit Gesetz, Rechtsprechung und Schrifttum auseinander gesetzt, sondern sich mit Akribie jeder nur denkbaren Einzelfrage angenommen und kritische Gedanken ent wickelt. Seine Analyse setzt neue Di­mensionen für die künftige Interpretation von Rechtsfragen der K-Versicherung.

Leider ist es das Schicksal von Groß kommentaren, daß manches aus den ersten Teillieferungen bei ihrem Abschluß schon historische Reminiszenz ist, weil Gesetzgebung und Rechtsprechung in zwischen andere Wege eingeschlagen haben. Mit ständigem Wandel und an dauernder Entwicklung ist gerade in dieser Versicherungssparte zu rechnen. Das stellt aber die kritischen Überlegungen und Schlußfolgerungen keineswegs in Frage. Einige sind geradezu für höchstrichterliche Entscheidungen paradigmatisch geworden, wie beispielsweise das wichtige Urteil zum Wiederbeschaf fungswert in der Fahrzeugversicherung. Etliche frühere Hinweise des Autors auf Konsequenzen nach dem AGB-Gesetz sind mittlerweile bei AKB- und TB-Änderungen beachtet worden. In der letzten Teillieferung wird gewissermaßen der Schlußstein gesetzt und das Werk a jour gebracht; etliche Anmerkungen deuten bereits auf die zukünftige Rechtsentwicklung hin.

Künftige Rechtsentwicklung ist berücksichtigt

Diese Schlußlieferung für den umfangreichen Halbband bringt insbesondere die wesentlichen Teile der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die ein schlägigen Rechtsquellen VVG, PflVG, AKB nach neuestem Stand. Die einzelnen Kapitel befassen sich mit Abschluß, Verbriefung und Dauer des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs vertrages sowie den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die gesamte Rechtsprechung bis Ende 1993 wird lückenlos ausgewertet und das Schrifttum zu strittigen Einzelfragen beleuchtet. Maßstab für einen Kommentar ist allerdings nicht die Sammlung frem­den Wissens, sondern die eigenständige wissenschaftliche Erklärung, die fundierte Auslegung der bestehenden Rechtsnorm. Hierin erweist sich der Autor nicht nur als souverän, sondern auch als ein erfahrener Praktiker. Abstrakte Erörterungen haben einen konkreten Hintergrund, theoretische Ansätze werden von praktischen Erwägungen überlagert. So ist das Buch nicht nur ein Nachschlagewerk, sondern stellen weise anregende juristische Lektüre. Zu welcher Problemfrage man auch greift, man stößt stets auf interessante Bemerkungen, die oftmals durchaus vom Herkömmlichen abweichen und völlig neue Perspektiven auf zeigen. Für den Versi­cherungskaufmann mögen vorrangig die vertragsrechtlichen be deutsam sein. So sind Äußerungen enthalten zur geschäftsplanmäßigen Erklärung, über die vorläufige Deckungszusage, zur Tarifbindung in der Kraftfahrzeug­haftpflichtversiche rung (S. 382 ff.) und zu Tarifverstößen, zu den mehrfach in dem TB-KH auftauchenden so genannten vertragsstrafen­mäßigen Beitrags verdoppelungen, zur Angemessenheit von Geschäftsgebühren nach § 40 Abs. 2 VVG;

Die Kommentierung der Obliegenheiten und Ausschlusstatbeständen sowie Rechtsverhältnisse Dritter am Versicherungsvertrag nimmt besonders breiten Raum ein. Alles wird subtil untersucht und beurteilt.

Auftauchende Fragen sind überzeugend beantwortet und zwar mei stens mit Pro- und Contra-Argumenten. Das Fazit ist durchweg pragmatisch und unparteiisch, auch wenn häufig die Sympathie für den sozial schwächeren Ver­tragspartner unverkennbar ist.

Dr. Werner Asmus, Köln