Umsetzung der IDD erfolgt bis Juli 2017

Im November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb veröffentlicht. Die EU-Versicherungsvertriebs-Richtlinie („Insurance Distribution Directive“ – IDD), die die derzeit geltende EU-Versicherungs-Vermittlungsrichtlinie (IMD) ablöst, muss bis spätestens zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt sein.
Die IDD-Umsetzung soll noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst verabschiedet werden. Nach dem jetzigen Stand soll das Gesetz Anfang Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Nein einem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, sei zurzeit folgender Zeitablauf geplant:

  • Januar 2017: Beschluss durch das Kabinett – anschließend Beratung durch den Bundesrat;
  • März 2017: Erste Lesung im Bundestag;
  • Mai 2017: Sachverständigen-Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages;
  • /2. Juni 2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag;
  • Juli 2017: Beschluss im Bundesrat.

Ihr Ansprechpartner:
RA Oliver Meixner
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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