Der BGH hat mit den zwei Urteilen vom 11.09.2013 über die Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung entschieden. In den zur Beurteilung anstehenden Fällen schlossen die klagenden Versicherungsnehmer jeweils im Jahr 2004 Lebensversicherungsverträge, die sie 2009 kündigten. Die beklagten Versicherer rechneten den von ihnen auf der Grundlage der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ermittelten Rückkaufswert […]
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