Die Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil bei der Darstellung der Rechtsfolgen einer Vertragsanpassung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines rückwirkenden Risikoausschlusses kein Versicherungsschutz für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall besteht. Der Kläger hatte Gesundheitsfragen im Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Nachdem der […]
weiter lesenTags: Basistarif, Belehrung, private Krankenversicherung, Risikoausschluss, Rücktritt, vorvertragliche Anzeigepflicht