Werden in Versicherungsbedingungen für Lebensversicherungen Zuschläge für die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Prämienzahlung erhoben, muss für diese Ratenzuschläge kein effektiver Jahreszinssatz angegeben werden. Das hat heute das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden und Klagen der Hamburger Verbraucherzentrale gegen drei Hamburger Versicherungsunternehmen abgewiesen (9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11). Die beklagten Versicherungsgesellschaften räumen ihren Kunden […]
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