Kommt es zu einem Gerangel zwischen zwei Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, so ist die typische Tiergefahr des Hundes des Geschädigten bei der Schadensentstehung adäquat mitursächlich geworden. Dies muss sich der Geschädigte entsprechend §§ 254 Abs. 1, 833 S. 1 BGB mindernd auf seinen Anspruch aus § 833 S. 1 BGB anrechnen lassen. Eine Anspruchsminderung […]
weiter lesenTags: BGH Urteil vom 31. 5. 2016, Schadensentstehung, Tiergefahr, Tierhalterin, typische Tiergefahr, Verschuldenshaftung, VI ZR 465/15, § 254 Abs. 1 BGB, § 833 S. 1 BGB, § 840 Abs. 3 BGB