In der Transportversicherung trifft den Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass die nach seiner Behauptung in Verlust geratenen Transportgüter in der angegebenen Menge verladen worden sind und ihren Bestimmungsort nicht erreicht haben. Beweiserleichterungen kommen ihm in Bezug auf das beförderte und abhanden gekommene Transportgut nicht zugute. Der Verlustnachweis kann bei nicht ordnungsgemäßer Dokumentation des Beförderungsvorgangs scheitern. […]
weiter lesenTags: Anscheinsbeweis, Beweislast, BGH, BGH Beschl. v. 11.1.2017 – IV ZR 74/14, Darlegungslast, IV ZR 74/14, Transportgüter, Transportversicherung; Beweiserleichterungen