Der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragte Steuerberater ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen. Der Kläger war Teilhaber einer Gemeinschaftspraxis, die auf einem ihm gehörenden Grundstück betrieben wurde. Nachdem die Betriebsmittel zunächst allesamt […]
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