Jedem Kfz-Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht im Sinne des § 93 ZPO veranlasst ist. Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen. Dem Kfz-Haftpflichtversicherer steht das Recht zu, auch in einfachen Fällen Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, um den genauen […]
weiter lesenTags: Akteneinsicht, Anerkenntniss, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Prüfungsfrist, Schadensersatz, Sofortiges Anerkenntnis, Verkehrsunfall, Voraussetzung