Der Geschädigte, der von der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Gebrauch macht und den Schaden nicht im Wege der Reparatur, sondern durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beheben will, leistet bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, den ein von ihm […]
weiter lesenTags: Ersetzungsbefugnis, Internet, Restwertaufkäufer, Sondermarkt, subjektbezogener Schadenbetrachtung, Wirtschaftlichkeitsgebot, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB