Ein privater Krankenversicherer ist beim Streit über eine Prämienerhöhung nicht verpflichtet, sämtliche Belege wie etwa Versicherungsscheine, Leistungsanträge, Abrechnungen etc. vorzulegen. Der BGH hatte in seiner Grundsatzentscheidung vom 16.06.2004 – IV ZR 117/02 klargestellt, dass die einseitige Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch die Zivilgerichte unterliegt. Das Urteil enthielt einige weitere […]
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