Weder ihre im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben noch ihr öffentlich-rechtlicher Status rechtfertigen es, sie von diesem Verbot auszunehmen. Nachdem der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, dass die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG), die solche Praktiken gegenüber Verbrauchern verbietet, durch einen besonders weiten sachlichen Anwendungsbereich gekennzeichnet ist, erklärt er erstmals, dass dies auch für den persönlichen Anwendungsbereich […]
weiter lesenTags: EuGH Urteil vom 03.10.2013 - C-59/12, gesetzliche Krankenkassen, GKV, Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlicher, PKV