Die Zusammenarbeit mit Tippgebern ist für Versicherer riskant. Die BaFin hat jetzt in ihrem Rundschreiben 11/2018 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb klargestellt, wie eine solche Zusammenarbeit ausgestaltete sein sollte: Tippgeber sind keine Versicherungsvermittler. Deshalb gelten die gesetzlichen Vorgaben für Versicherungsvermittler nicht für Tätigkeiten des Tippgebers. Da jedoch Tippgeber teilweise für Versicherungsunternehmen […]