BGH, Urteil vom 23.11.2016 – IV ZR 50/16 Sachverhalt: Der Kläger begehrt von der Beklagten, die über das Internet Mietwagen von Drittunternehmen vermittelt, die Erstattung der Selbstbeteiligung in einem Schadenfall. Der Kontakt zwischen den Parteien war über ein Internetvergleichsportal zustande gekommen. In der Buchungsbestätigung der Beklagten wurde für den Schadenfall eine Selbstbeteiligung von ca. EUR […]
weiter lesenTags: Mietwagen, Selbstbeteiligung, unselbstständige Nebenabreden, § 215 VVG