Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ sind nach Ansicht des BGH unwirksam. Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze […]
weiter lesenTags: Aktien, Anleihen, Effektenklausel, Investmentanteilen, IV ZR 174/12, IV ZR 84/12, Kapitalanlagemodellen, Lehman-Pleite, Prospekthaftung, Prospekthaftungsklausel