Urt. des OLG Saarbrücken vom 27.07.2016 (1 U 147/15) Tatbestand: Der Kläger macht Ansprüche infolge einer nicht rechtzeitigen Weiterleitung einer Bescheinigung (ärztliche Invaliditätsfeststellung nach Ziffer 2.1.1.1 AUB) durch den Beklagten geltend. Der Beklagte, Chefarzt der Unfallchirurgie eines Krankenhauses versorgte beim Kläger operativ eine Patellasehnenruptur. Der Kläger machte in der Folge aufgrund eines behaupteten Dauerschadens Ansprüche auf […]
weiter lesenTags: Arzthaftung, Invaliditätsfeststellung, Verzug, Ziff. 2.1.1.1 AUB 2008