AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, AZ: 31b C 136/14 Die Klägerin verlangt restlichen Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls. Ausweislich des von der Klägerin beauftragten Gutachtens betrugen die Reparaturkosten netto 3.050,84 €. Das Fahrzeug der Klägerin war im Unfallzeitpunkt bereits älter als drei Jahre und wies eine Laufleistung von über 125.000 km auf. Die Beklagte verwies die […]