Ein großes Mietwagenunternehmen darf nach einer Entscheidung des BGH auch ungeachtet ihrer Geschäftsgewandtheit die Einschaltung eines Rechtsanwalts bereits für die erstmalige Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs für erforderlich halten. Sachverhalt: Bei der Klägerin handelt es sich um ein großes, international tätiges Autovermietungsunternehmen. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht dem Grunde nach außer Streit. Die […]
weiter lesenTags: Geschäftsgewandtheit; Rechtsanwalt, Kostenerstattungsanspruch, Schadensabwicklung