Die Verpflichtung einer privaten Krankenversicherung zur Kostentragung vor Behandlungsbeginn im Wege der einstweiligen Verfügung ist nur ganz ausnahmsweise möglich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherungsnehmer die grundsätzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten einer Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus verlangt. Im konkreten Fall wollte ein Versicherungsnehmer die Übernahme von Kosten in Höhe von knapp 10.000,00 […]
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