Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss eine versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung hinreichend eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten. Soweit keine gesetzlichen Regelungen über die informationelle Selbstbestimmung greifen, kann es zur Gewährleistung eines schonenden Ausgleichs der verschiedenen Grundrechtspositionen geboten sein, zum Beispiel durch eine verfahrensrechtliche Lösung im Dialog zwischen […]
weiter lesenTags: Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, Berufsunfähigkeitsversicherung, Bundesverfassungsgericht