Der BGH die eine Nichtzulassungsbeschwerde eines Klägers, der mit seiner Klage Schmerzensgeld nach der sog. Taggenauen Berechnungsmethode (vgl. Schwintowski/Schah Sedi) geltend machte und in dem von uns betreuten Verfahren vor dem Kammergericht (Urt.v. 22.05.2019, Az.: 25 U 118/18) keinen Erfolg hatte, mit Beschluss vom 14.07.2020 (Az.: VI ZR 249/19) zurückgewiesen. Die Rechtssache hatte nach Ansicht […]
weiter lesenTags: Az.: VI ZR 249/19, BGH, Schmerzensgeldbemessung, taggenau