Der BGH hat entschieden, dass die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird. Die klagende Rechtsanwaltskammer verlangt […]
weiter lesenTags: 87/344/EWG, ARB 2009, IV ZR 215/12 - Urteil vom 4. Dezember 2013, richtlinienkonforme Auslegung, § 127 VVG