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Transparenz ist die Basis einer erfolgreichen Abwicklung.

Nach dem Vermittlerrecht ist nicht nur der Versicherungsmakler, sondern auch der Versicherungsvertreter verpflichtet, dem Versicherungsnehmer einen Rat zu erteilen, die dafür maßgeblichen Gründe zu nennen und vorher dessen Wünsche und Bedürfnisse zu erfragen. Dieses Beratungsgespräch wird dokumentiert, sofern der Verbraucher darauf nicht verzichtet. Bei Beratungsfehlern kann der Versicherungsvermittler also jetzt sehr viel einfacher haftbar gehalten werden.

Wir haben unsere Mandanten bei der Umsetzung der 1. EU-Vermittlerrichtlinie begleitet und bereiten sie jetzt auf die Folgen der IDD vor. Unsere Stärken sind das Umstellen der Vertriebsvereinbarungen auf das neue Recht und das Überprüfen sämtlicher Schriftstücke.

Wir entwerfen eine am neuen Recht orientierte individuelle Beratungsdokumentation und betreuen Haftungsprozesse wegen eines Beratungsverschuldens.

Da wir auch mit dem klassischen Vertriebsrecht vertraut sind, fordern wir z. B. nicht verdiente diskontierte Provisionen für Versicherer zurück oder bewerten Ausgleichsansprüche des Versicherungsvertreters.

Johannsen Rechtsanwälte entwickelt und überprüft für Versicherungen und Versicherungsvermittler:

  • Courtage-Vereinbarungen
  • Beratungsprotokolle
  • Anträge
  • Schadenanzeigen

vermittlerrecht@kanzlei-johannsen.de

Aktuelles

  • BGH: Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
  • BGH entscheidet zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) 
  • KG: Private Laptops der Richter in Verhandlung per Videokonferenz erlaubt.
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