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Sie befinden sich hier: Home » Rechtsgebiete » Strafrecht und Wirtschafsstrafrecht

Schnelle Hilfe und individuelle, umfassende Unterstützung.

Dezernat Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht

In diesem Aufgabenbereich stehen Ihnen erfahrene Strafverteidiger in unserer Kanzlei zur Verfügung. Hierbei übernehmen wir die Strafverteidigung in bereits eingeleiteten Strafverfahren.

Daneben sind unsere Strafverteidiger im Bereich der Strafrechtlichen Beratung von Unternehmen und ihren Führungskräften tätig. Hierbei beraten wir Wirtschaftsbetriebe und deren Führungskräfte im Vorfeld ihrer unternehmerischen Entscheidungen zum Zwecke der Vermeidung unerwünschter strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.

Strafverteidigung

Insbesondere in Strafsachen werden Angehörige durch die Verhaftung nahe stehender Personen oder durch die überraschende Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen vor kaum lösbare Probleme gestellt.

Wenn nicht umgehend ein Strafverteidiger beauftragt werden kann, ist es oft für eine effektive Verteidigung zu spät. Nehmen Sie deshalb so früh wie möglich Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger auf. Machen Sie vor Hinzuziehung eines Verteidigers keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden. Dieses ist Ihr durch die Verfassung garantiertes Recht! Hierdurch können Fehler vermieden werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr behoben werden können.

Strafrechtliche Beratung von Unternehmen und Führungskräften In den letzten Jahren hat die Gefahr, sich durch unternehmerisches Handeln in den Focus der Strafverfolgungsbehörden zu begeben, drastisch erhöht.

So hat etwa die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer und Führungskräfte von Unternehmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen erheblich zugenommen. Die Befugnisse der Strafjustiz sind hierbei erheblich erweitert worden. Von großer
Bedeutung ist die in § 73 StGB geregelte Gewinnabschöpfung. Hiervon wird in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht, wobei die Rechtsprechung nach dem sog. Bruttoprinzip den Umsatz aus einem rechtswidrigen Geschäftsvorgang mit dem Gewinn gleichsetzt. Dies kann ruinöse Folgen für das Unternehmen haben.

Hierbei ist nicht allein von Relevanz die Gesetzgebung des Strafgesetzbuches. Der Gesetzgeber hat zunehmend unternehmerisches Fehlverhalten in den jeweiligen Wirtschaftsgesetzen unter Strafe gestellt. (z.B. InsO, GmbHG, HGB, verschiedene Exportgesetze).

Gewerblicher Rechtsschutz für Versicherer

Gefährdet sind Unternehmer und Führungskräfte insbesondere:

* bei der Bewerbung um die Vergabe von Aufträgen (Bestechung / Vorteilsgewährung)
* bei der Erstellung von Bilanzen (unrichtige Darstellung § 331 HGB)
* im Falle der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (Insolvenzdelikte)
* bei der Einstellung von ausländischen Mitarbeitern (illegale Beschäftigung)
* bei dem Export von (HighTech- )Produkten (Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Steuergesetze)
* bei der Vermarktung eigener Produkte (strafrechtliche Produkthaftung)
* bei dem Verkehr mit umweltgefährdenden Stoffen (Gewässer- ,
* Boden- , Luftverunreinigung; §§ 324 ff StGB)

Unsere Strafverteidiger beraten Sie im Vorfeld und können hierbei auf die langjährige Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zurückgreifen.

strafrecht@kanzlei-johannsen.de

Aktuelles

  • BGH entscheidet zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) 
  • KG: Private Laptops der Richter in Verhandlung per Videokonferenz erlaubt.
  • BGH: Keine „Deliktzinsen“ für geschädigte VW-Käufer
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