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Festmachen, wo es sich lohnt.

Nach einer Schadenregulierung ist oft unklar, ob die Aufwendungen des Versicherers durch einen Regress vom Schädiger zurückverlangt werden können. Der Regress stellt hohe Anforderungen an den einzelnen Sachbearbeiter, da er genaue Kenntnisse des Haftpflichtrechts voraussetzt und häufig mehr Zeit in Anspruch nimmt als die eigentliche Schadenregulierung. Da aber die Produktivität der Schadenregulierung im Vordergrund steht, wird die Regressierung häufig vernachlässigt.

Ein in die Schadenabwicklung integriertes externes Regressmanagement entlastet Aufwand und Kosten spürbar. Hier bieten wir Versicherern und Sozialversicherungsträgern maßgeschneiderte Konzepte zur Regressbearbeitung und individuell passende Lösungen für das Forderungsmanagement an.

Kleineren Gesellschaften bieten wir eine Komplettlösung für Mahnwesen und Regress, bei größeren Gesellschaften setzen wir nahtlos an vorhandene Schnittstellen an.

Johannsen Rechtsanwälte hat IT-gestützte Fachregelwerke im Bereich Anhängerregresse und im Bereich der Gebäude- und Hausratversicherung entwickelt, die sich bewährt haben und in der Lage sind, die Regressquote zu erhöhen.

Johannsen Rechtsanwälte führt weltweit Regresse und vollstreckt die Forderungen an jedem Ort und in jedem Rechtssystem.

regresse@kanzlei-johannsen.de

Aktuelles

  • BGH entscheidet zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) 
  • KG: Private Laptops der Richter in Verhandlung per Videokonferenz erlaubt.
  • BGH: Keine „Deliktzinsen“ für geschädigte VW-Käufer
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