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Was sind 100%.

Immer wichtiger wird die spezialisierte gerichtliche Vertretung in der Sparte der Krankentagegeldversicherung. Die Zahl der Versicherungsfälle mit langjährigem Leistungsbezug und entsprechend hohen Schadensaufwendungen nimmt, nicht zuletzte wegen psychischer Erkrankungen, deutlich zu.

Die dabei häufig bedeutsamen Problemfelder Teilarbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bedürfen im Gerichtsverfahren der detaillierten Aufarbeitung und überzeugenden Darstellung, dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass bei vielen Gerichten wenig Erfahrung mit den Besonderheiten der Krankentagegeldversicherung (wie z. B. das Erfordernis der 100 %igen Arbeitsunfähigkeit, substantiierte Darlegung der konkreten Tätigkeit, Beweislast und sekundäre Darlegungslast), vorhanden ist.

Wir verfügen aufgrund langjähriger umfangreicher forensischer Tätigkeit und wissenschaftlichen Arbeitens über besondere Expertise auf diesem Gebiet und gewährleisten so eine bestmögliche Prozessvertretung im Streitfalle.

Dabei schließt unsere Tätigkeit neben der optimalen Vertretung im Prozess den intensiven Austausch und die fortlaufende Beratung ein, um Optimierungsmöglichkeiten in der vorgerichtlichen Bearbeitung problematischer Versicherungsfälle zu identifizieren und umzusetzen.

Aktuelles

  • BGH: Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
  • BGH entscheidet zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) 
  • KG: Private Laptops der Richter in Verhandlung per Videokonferenz erlaubt.
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