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Wer haftet in welcher Höhe.

Das Haftpflichtrecht ist ein häufig unterschätztes Rechtsgebiet. Selten werden die sich bietenden Möglichkeiten ganz ausgeschöpft und die wirtschaftlichen Konsequenzen erfasst. Erfolgreiches Agieren setzt hier Erfahrung, das Verstehen der komplexen Zusammenhänge und Hintergründe sowie das richtige Augenmaß voraus.

So kann ein einfach anmutender Personenschaden, unabhängig vom Schmerzensgeld durch Pflegekosten, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse beträchtliche Dimensionen annehmen. Ähnlich risikoreich verhält es sich bei einem vermeintlich kleinen Fehler in der Produktionskette, der eine Rückrufaktion auslöst.

Im Schadenfall klären wir, wer für den Schaden einzustehen hat und welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen.

Von Haftpflichtversicherern beauftragt, führen wir außergerichtliche Verhandlungen oder sorgen im Passivprozess für die erfolgreiche Abwehr unberechtigter Ansprüche. Parallel oder nachfolgend führen wir einen professionellen Rückgriff durch.

Johannsen Rechtsanwälte besetzt die Sparten

  • Anwalthaftpflicht
  • Arzthaftpflicht
  • Bau- und Architektenhaftpflicht
  • gewerbliche und industrielle Risiken
  • Haftung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
  • Maklerhaftpflicht
  • Notarhaftung
  • Produkthaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht

haftpflichtrecht@kanzlei-johannsen.de

Aktuelles

  • BGH entscheidet zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) 
  • KG: Private Laptops der Richter in Verhandlung per Videokonferenz erlaubt.
  • BGH: Keine „Deliktzinsen“ für geschädigte VW-Käufer
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