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Mit Erfahrung zum Ziel.

Nach der Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären. Die Erfahrung unserer Partner aus vielen Jahren Unternehmens- und Beratungspraxis hilft Ihnen bei der Orientierung im neuen Aufsichtsregime.

Die qualitative Überwachung des Geschäftsbetriebs im Rahmen der Säule II des neuen Aufsichtsregimes mit einer neuen Struktur für Governance, internes Kontrollsystem und Risikobeurteilung wirft Fragen auf, die wir kompetent für Sie beantworten können.

Wir kooperieren mit aktuariellen Beratern, verstehen deren Sprache und klären in enger Zusammenarbeit Rechtsfragen bei der Bestandsbewertung von Versicherungsbeständen.

Auch Vermittler unterstützen wir in dieser Kooperation bei der Bewertung ihrer Bestände für Verkauf oder Fusion. Dabei können wir auch zur Identifikation von Optimierungspotenzialen beitragen, bei der Reorganisation von Arbeitsabläufen unterstützen und zu Haftungsfragen Stellung nehmen.

Wir verstehen die wirtschaftlichen Zusammenhänge im Versicherungswesen.

Sie können von uns erwarten, dass wir Effizienz und Kosten bei unserer Beratung berücksichtigen.

E-Mail: aufsichtsrecht@kanzlei-johannsen.de

Aktuelles

  • BGH: Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
  • BGH entscheidet zu den Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung (Urteile vom 16. Dezember 2020 – IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) 
  • KG: Private Laptops der Richter in Verhandlung per Videokonferenz erlaubt.
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