Ein neues Patientenrecht lässt die Prozessanzahl in Deutschland steigen. Die Öffentlichkeit diskutiert inzwischen viel über die Berufsausübung des Arztes und hat dabei meist allein den Patienten im Focus. Oft wird dem Arzt oder Krankenhaus die gesamte Verantwortung zugesprochen.
Für den Arzt selbst, der im Krankenhaus tätig ist, frei praktiziert oder auch noch auch im Praktikum tätig ist, wird plötzlich ein Haftpflichtanspruch seitens des Patienten zum Thema. In diesen Arzthaftungsprozessen geht es neben der schwierigen Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder die Aufklärungspflicht verletzt wurde, auch um das große und häufig unterschätzte Problem, in welchem Umfang eine Entschädigung zu leisten wäre.
Wir vertreten seit vielen Jahren Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Hebammen in Arzthaftungsprozessen und bieten darüber hinaus eine kompetente Vertretung in einem etwaigen Strafverfahren durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.
Johannsen Rechtsanwälte vertritt Mandanten in allen medizinischen Fachbereichen, u. a.:
arzthaftpflichtrecht@kanzlei-johannsen.de