Ratenzahlungsklauseln – Urteil des Hanseatischen OLG vom 18.11.2011

Das Hanseatische Oberlandesgericht  hatte am 18.11.2011 in drei Verfahren entschieden, dass  für die Ratenzuschläge kein effektiver Jahreszinssatz angegeben werden muss  (9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11).  Das Urteil zum Aktenzeichen 9 U 97/11 finden Sie hier. Im Wesentlichen sind die beiden weiteren Entscheidungen im Wortlaut gleichlautend.