Das Bundeskartellamt muss sein Verbot zurücknehmen, mit dem vier Versicherern untersagt wurde, im Zusammenschluss Berufshaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer anzubieten.

29.09.2008

Das Bundeskartellamt muss sein Verbot zurücknehmen, mit dem vier Versicherern untersagt wurde, im Zusammenschluss Berufshaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer anzubieten.

Seit 1935 hatten die Haftpflichtversicherer der Allianz, Axa, R V und Victoria von der Versicherungsstelle Wiesbaden aus Berufshaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und genossenschaftliche Prüfungsverbände im Wege einer gemeinsamen Mitversicherung angeboten. Das Bundeskartellamt hatte hierin einen Kartellrechtsverstoß gesehen
und am 10. August 2007 das Anbieten derartiger Verträge weitgehend untersagt. Jetzt gab das Oberlandesgericht Düsseldorf der Beschwerde der vier Versicherer statt und äußerte sich grundsätzlich zur Abgrenzung von Versicherungsmärkten. Der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hob das Verbot des Bundeskartellamts gegen die vier Versicherer auf, Aktenzeichen: VI-Kart 11/07 (V). Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

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