BGH: Zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung unwirksam

Die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ und die „Prospekthaftungsklausel“ sind nach Ansicht des BGH unwirksam.

Nach diesen Klauseln gewähren Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)“. Unter Berufung hierauf ist insbesondere zahlreichen Geschädigten der Lehman-Pleite der begehrte Deckungsschutz für die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papiere verweigert worden.

Die Klauseln sind wegen mangelnder Transparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil der durchschnittliche Versicherungsnehmer ihnen nicht hinreichend klar entnehmen kann, welche Geschäfte von dem Ausschluss erfasst sein sollen. Hierfür kommt es nur auf dessen Verständnis nach dem allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens an, weil es sich weder bei „Effekten“ noch bei „Grundsätzen der Prospekthaftung“ um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache handelt.

IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12

OMX

Weitere Themen

Studie zu Fluor-Polymeren: Müssen sich Rückversicherer sorgen?

Nach Ansicht von Werner Schirmer – Versicherungsanalyst der LBBW – besteht das Risiko, dass Schadenersatz-Forderungen wegen extrem langlebiger per- und

BGH entscheidet zur materiellen Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. März 2024 eine mit Spannung erwartete Entscheidung zu der Frage getroffen, inwieweit bei Beitragsanpassungen

BGH: Voraussetzungen für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung bei einem Beitragsentlastungstarif

Nachdem der BGH in den letzten Jahren wiederholt über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung geurteilt hatte, vor allem zu den

BGH: Differenzschaden in „Dieselverfahren“ nach dem Urteil des EuGH

Der BGH hat auf die Revisionen der Kläger die Berufungsurteile in drei Diesel-Verfahren (Thermofenster) aufgehoben und die Sachen zur neuen