AG Hamburg: Verweis auf eine 12,3 km vom Wohnort des Geschädigten entfernte Werkstatt ist zumutbar

AG Hamburg, Urteil vom 03.03.2016, AZ: 31b C 136/14

Die Klägerin verlangt restlichen Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls. Ausweislich des von der Klägerin beauftragten Gutachtens betrugen die Reparaturkosten netto 3.050,84 €. Das Fahrzeug der Klägerin war im Unfallzeitpunkt bereits älter als drei Jahre und wies eine Laufleistung von über 125.000 km auf. Die Beklagte verwies die Klägerin im Rahmen eines Prüfberichts auf eine 12,3 km vom Wohnort der Klägerin entfernt liegende Referenzwerkstatt. Die Reparaturkosten wurden dort mit 1.788,47 € angegeben. Die Beklagte kürzte die Netto-Reparaturkosten unter Verweis auf die im Prüfbericht enthaltene günstigere Reparaturmöglichkeit.
Die hiergegen gerichtete Klage wurde abgewiesen.

Das AG Hamburg kam nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur im benannten Referenzbetrieb vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Die Entfernung der Werkstatt von 12,3 km zum Wohnort der Klägerin hielt das Gericht für zumutbar, da sie – gemessen an den konkreten Umständen des Einzelfalls – für die Klägerin mühelos und ohne Weiteres erreichbar ist. Entscheidend ist die Entfernung der Werkstatt zum Wohnort des Geschädigten und nicht zum
Arbeitsort.

Anmerkung:

Die Hamburger Amtsgerichte tendieren zur sog. 20 km-Grenze. In diesem Radius, vom Wohnort des Geschädigten aus betrachtet, wird ein Verweis auf eine alternative oder markengebundene Werkstatt als zumutbar angesehen. Die Frage der Entfernung erübrigt sich allerdings ohnehin, wenn die Verweisungswerkstatt einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet. Dann spielt die Frage der Entfernung in der Regel keine Rolle, da das Fahrzeug des Geschädigten ohne jeglichen Aufwand vor der Haustür abgeholt und nach erfolgter Reparatur wieder dorthin zurück verbracht werden würde. Dies sollte im Einzelfall vom verweisenden Versicherer berücksichtigt werden.

Ihr Ansprechpartner:
Miklas Kosminski
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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