Nach einer Schadenregulierung ist oft unklar, ob die Aufwendungen des Versicherers durch einen Regress vom Schädiger zurückverlangt werden können. Der Regress stellt hohe Anforderungen an den einzelnen Sach-
bearbeiter, da er genaue Kenntnisse des Haftpflichtrechts voraussetzt und sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die eigentliche Schadenregu-
lierung. Da aber die Produktivität der Schadenregulierung im Vordergrund steht, wird die Regressierung häufig vernachlässigt.
Wir stellen für unsere Mandanten fest, ob der Schädiger finanziell in der Lage ist, die Forderungen des Versicherers zu erfüllen und setzen diesen Anspruch gerichtlich durch. Im Vorfeld prüfen wir selbstverständlich, ob ein Regress überhaupt Erfolg versprechend ist. Regresse führen wir insbesondere in der Transportversicherung und Sachversicherung, aber auch im Kraftfahrzeug-
bereich.
Wir kooperieren mit den Partnern: VS Regress und Bro4tec.
Johannsen Rechtsanwälte bietet maßgeschneiderte Lösungen für das Forderungsmanagement von Versicherungen. Wir gestalten und optimieren Allgemeiner Geschäftsbedingungen, stimmen das Mahnwesen individuell auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft ab, setzen deren Ansprüche gerichtlich durch und betreuen die abschließende Zwangsvollstreckung.
E-Mail: regresse@kanzlei-johannsen.de