Miet- und Immobilienrecht

Räumliche Fragen – rechtliche Antworten.

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Immobilie spielen für jeden Bürger eine zentrale Rolle, sei es als Mieter einer Wohnung, als Gewerbetreibender oder Grundeigentümer.
Unser Dezernat Miet- und Immobilienrecht ist besetzt mit erfahrenen Anwälten, die Sie in allen Belangen, betreffend den Kauf oder Verkauf sowie die Anmietung oder Vermietung einer Immobilie, beraten und vertreten.

Immobilienkauf

Wir entwerfen Grundstückskaufverträge, begutachten Vertragsangebote und prüfen (für den Kaufinteressenten) die Werthaltigkeit der angebotenen Immobilie:
Lässt sich die versprochene Rendite realisieren?
Kann die angebotene Wohnung wirklich frei geliefert werden?
Auch in diesem Rechtsgebiet lässt sich eine gerichtliche Klärung bestehender Auseinandersetzungen nicht immer vermeiden. Wir führen Ihren Prozess und können hierbei auf langjährige forensische Erfahrung zurückgreifen.

Gewerbliches Mietrecht

Schwerpunkt dieses Aufgabengebietes ist das Erarbeiten individueller Lösungen für die An- und Vermietung von Geschäftsräumen sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Änderung und der Beendigung von Mietverhältnissen.

Wohnraummietrecht

Wir vertreten Sie in allen Belangen rund ums Wohnraummietrecht sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite.

Das Wohnraummietrecht ist durch eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften für den Mieter geprägt. Gleichwohl ist die genaue Kenntnis der örtlichen Rechtsprechung hierzu unerlässlich.

Es hat sich als äußerst vorteilhaft erwiesen, über Kenntnisse von Strategie und Vorgehensweise beider Seiten in der mietrechtlichen Auseinandersetzung zu verfügen. Unsere Anwälte in diesem Dezernat haben seit langen Jahren gute Kontakte zum örtlichen Grundeigentümerverband, aber auch zu einem großen Mieterverein in Hamburg.

Wohnungseigentumsrecht

  • Wie ist das Verhältnis der Eigentümer untereinander in der Teilungserklärung geregelt. Welche Mehrheitsverhältnisse sind für eine Beschlussfassung notwendig. Gibt es einen Mehrheitseigentümer, der mit seinen Anteilen allein Beschlüsse erwirken kann?
  • Wie hoch ist die bestehende Instandhaltungsrücklage?

Interessenskonflikte – Ansprüche geltend gemacht

E-Mail: mietrecht@kanzlei-johannsen.de