Mit der D&O- Versicherung können sämtliche Managementtätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungstechnisch abgedeckt werden.
Schadensersatzansprüche, die gegen das Management erhoben werden, stammen aus dem Innen- und Außenverhältnis. In erster Linie sind es Streitigkeiten im GesellschaftsInnenverhältnis die eine D&O- Police belasten, das heißt Fälle, in denen das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.
Unsere Anwälte beraten bei der richtigen Konzeption der Versicherung, beim Abschluss neuer Deckungskonzepte und überprüfen bestehende Konzepte.
In Deckungsprozessen aber auch in Haftungsprozessen vertreten wir die Interessen der D&O-Versicherung aber auch der industriellen Versicherungsnehmer.
Johannsen Rechtsanwälte ist in allen relevanten Bereichen der D&O- Versicherung tätig:
d&o@kanzlei-johannsen.de