Jährlich entsteht der Versicherungswirtschaft durch kriminelles Handeln ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Die erfolgreiche Bearbeitung von Betrugsfällen erfordert neben soliden Kenntnissen des Versicherungsrechts auch langjährige Erfahrung im Strafverfahrensrecht sowie kriminalistisches und kriminologisches Fachwissen.
Wir führen ein speziell auf den Bereich Betrugsabwehr konzentriertes Dezernat, geleitet von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht und Strafrecht.