BGH: Zum konkludenten Verzicht auf einen Zeugen.

Der BGH hat in einem Beschluss zu einer prozessualen Konstellation ausgeführt, dass auch ohne ausdrückliche Erklärung auf ein Beweisangebot verzichtet werden könne. Dies stellt jeden Anwalt zukünftig vor die große Herausforderung, sich in jeder Prozessituation zu hinterfragen, ob sein Verhalten als konkludenter Verzicht auf ein Beweisangebot gewertet werden kann. Der BGH führt u.a. aus:

Der Kläger hat auf die Vernehmung des Zeugen konkludent verzichtet.

Ein Verzicht auf einen Zeugen kann darin gesehen werden, dass die Partei, welche noch nicht vernommene Zeugen benannt hat, nach durchgeführter Beweisaufnahme ihren Beweisantrag nicht wiederholt. Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht – wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugin H. und dem anschließenden Hinweis auf die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Berufung – mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 – VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330; Beschluss vom 7. April 2011 – IX ZR 206/10, Rn. 6; vom10. November 2011 – IX ZR 27/11, Rn. 6; vom 21. Februar 2013 – IX ZR 219/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 7).

BGH Beschluss vom 04.02.2016 – IX ZR 133/15

OMX

Weitere Themen

Studie zu Fluor-Polymeren: Müssen sich Rückversicherer sorgen?

Nach Ansicht von Werner Schirmer – Versicherungsanalyst der LBBW – besteht das Risiko, dass Schadenersatz-Forderungen wegen extrem langlebiger per- und

BGH entscheidet zur materiellen Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. März 2024 eine mit Spannung erwartete Entscheidung zu der Frage getroffen, inwieweit bei Beitragsanpassungen

BGH: Voraussetzungen für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung bei einem Beitragsentlastungstarif

Nachdem der BGH in den letzten Jahren wiederholt über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung geurteilt hatte, vor allem zu den

BGH: Differenzschaden in „Dieselverfahren“ nach dem Urteil des EuGH

Der BGH hat auf die Revisionen der Kläger die Berufungsurteile in drei Diesel-Verfahren (Thermofenster) aufgehoben und die Sachen zur neuen