Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung. Unkündbarkeit der privaten Pflegepflichtversicherung

Der IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages, der eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausschließt.

§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG  ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass er zwar die Kündigung wegen Prämienverzugs untersagt, jedoch in Fällen sonstiger schwerer Vertragsverletzung eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach § 314 Abs. 1 BGB in Betracht kommen kann. In diesem Fall wird die Krankheitskostenversicherung mit dem bisherigen Versicherer weder im Basistarif (§ 12 Abs. 1a VAG) fortgesetzt, noch steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages mit seinem bisherigen Versicherer zu. Ein ausreichender Schutz des Versicherungsnehmers wird dadurch erzielt, dass er weiterhin darauf Anspruch hat, gemäß § 193 Abs. 5 VVG bei einem anderen Versicherer im Basistarif nach § 12 Abs. 1a VVG versichert zu werden.

Im Bereich der Pflegepflichtversicherung ist hingegen jede außerordentliche Kündigung des Versicherers gemäß § 110 Abs. 4 SGB XI ausgeschlossen, da hier die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Bestimmung und das Fehlen eines gesonderten Basistarifs einer teleologischen Reduktion entgegenstehen.

IV ZR 50/11 u. IV ZR 105/11

OMX

Weitere Themen

Studie zu Fluor-Polymeren: Müssen sich Rückversicherer sorgen?

Nach Ansicht von Werner Schirmer – Versicherungsanalyst der LBBW – besteht das Risiko, dass Schadenersatz-Forderungen wegen extrem langlebiger per- und

BGH entscheidet zur materiellen Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. März 2024 eine mit Spannung erwartete Entscheidung zu der Frage getroffen, inwieweit bei Beitragsanpassungen

BGH: Voraussetzungen für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung bei einem Beitragsentlastungstarif

Nachdem der BGH in den letzten Jahren wiederholt über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung geurteilt hatte, vor allem zu den

BGH: Differenzschaden in „Dieselverfahren“ nach dem Urteil des EuGH

Der BGH hat auf die Revisionen der Kläger die Berufungsurteile in drei Diesel-Verfahren (Thermofenster) aufgehoben und die Sachen zur neuen